Folgende Personen haben auch nach dem 11. Oktober 2021 die Möglichkeit, sich mindestens einmal die Woche kostenlos mit einem Schnelltest testen zu lassen:
- Minderjährige (unter 18 Jahre)
- Schwangere, Mutterpass als Nachweis der Schwangerschaft
- Ausländische Studierende, die sich für ein Studium in Deutschland aufhalten und mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden.
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können. Ärztliches Attest, das die Impfung in den letzten 3 Monaten nicht möglich war.
- Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen teilnehmen oder in den letzten 3 Monaten teilgenommen haben.